In dieser ersten Einführungsstunde sollen die Grundlagen und Grundbegriffe den Schülern erkl&aauml;rt werden und dargestellt werden warum der Staat die Rechtsprechung für Straftaten vertritt.
Die Schüler beschäftigen sich intensiv mit grundlegenden Bestimmungen des Strafrechts und lernen dadurch ein wesentliches Gebiet des Öffentlichen Rechts kennen. Anhand von Rechtsfällen wird ihnen deutlich, dass rechtswidrige Handlungen neben strafrechtlichen auch
Es sollen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit behandelt werden: Voraussetzungen für die Strafbarkeit sind Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Die Schüler beschäftigen sich intensiv mit grundlegenden Bestimmungen des Strafrechts und lernen dadurch ein wesentliches Gebiet des Öffentlichen Rechts kennen.